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Unsere Gebühren

Transparente und angemessene Vergütung für erstklassige Beratungsleistungen

Wir legen Wert auf Transparenz

Gerechte Gebühren­struktur

Als renommierte Steuerkanzlei legen wir großen Wert auf eine transparente und gerechte Gebührenstruktur. Unser hochqualifiziertes Team erbringt wertvolle Beratungsleistungen, um den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unter­nehmens zu unterstützen. Damit wir Ihnen die bestmögliche Qualität bieten können, durchlaufen unsere Experten/Expertinnen eine anspruchs­volle, bundeseinheitliche staatliche Prüfung.

Die Vergütung für unsere Dienst­leistungen setzt sich aus der Gebühr für die erbrachte Leistung und einem Auslagenersatz zusammen. Als Steuerberatung sind wir nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden, die vom Bundes­ministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. Die StBVV orientiert sich in ihrem Aufbau an dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG).

Warum eine Vergütungs­verordnung?

Die Vergütungsverordnung hat den Zweck, sowohl im Interesse der Auftraggeber/Auftraggeberinnen als auch der Steuer­berater/Steuer­berater­innen angemessene Gebühren fest­zulegen und klare Verhältnisse zu schaffen, um Streitigkeiten zu ver­meiden.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Bedeutung der Angelegenheit, dem Umfang und der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit. Dabei werden die Gebühren entweder als Wertgebühr oder als Zeitgebühr erhoben. In den meisten Fällen orientieren wir uns bei der Festlegung angemessener Gebühren an der Mittelgebühr.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuerberater­vergütungsverordnung nur die Steuerberatung im engeren Sinne betrifft. Dazu gehören die Beratung und Vertretung in Steuer­sachen, die Bearbeitung von Steuer­angelegenheiten und die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten.

Für andere Tätigkeiten des Steuer­beraters und der Steuer­berater­in, die mit seinem/ihrem Beruf vereinbar sind, gelten andere Gebührenvorschriften, zum Beispiel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG).

Als Steuerberatung können wir auch abweichende Vergütungen mit unseren Auftraggebern vereinbaren. In außer­gerichtlichen Verfahren ist eine Unter­schreitung der gesetzlichen Gebühren zulässig, solange sie im angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung, der Verant­wortung und dem Haftungsrisiko steht. Eine solche Vereinbarung muss gemäß § 4 StBVV schriftlich erfolgen.

Arten von Gebühren

Die Steuer­berater­vergütung­s­verord­nung sieht hauptsächlich die "Wertgebühr" vor, die sich am Wert der erbrachten Tätigkeit orientiert. Für bestimmte Tatbestände gibt es jedoch auch die Möglichkeit, die "Zeitgebühr" anzuwenden. Zusätzlich gibt es die "Beitrags

Steuer­berater­kammer München

Wenn Sie sich noch tiefergehend informieren wollen finden Sie weiteres auf der Webseite der Steuer­berater­kammer München

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