Unsere Gebühren
Transparente und angemessene Vergütung für erstklassige Beratungsleistungen
Gerechte Gebührenstruktur
Als renommierte Steuerkanzlei legen wir großen Wert auf eine transparente und gerechte Gebührenstruktur. Unser hochqualifiziertes Team erbringt wertvolle Beratungsleistungen, um den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen. Damit wir Ihnen die bestmögliche Qualität bieten können, durchlaufen unsere Experten/Expertinnen eine anspruchsvolle, bundeseinheitliche staatliche Prüfung.
Die Vergütung für unsere Dienstleistungen setzt sich aus der Gebühr für die erbrachte Leistung und einem Auslagenersatz zusammen. Als Steuerberatung sind wir nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden, die vom Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. Die StBVV orientiert sich in ihrem Aufbau an dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Warum eine Vergütungsverordnung?
Die Vergütungsverordnung hat den Zweck, sowohl im Interesse der Auftraggeber/Auftraggeberinnen als auch der Steuerberater/Steuerberaterinnen angemessene Gebühren festzulegen und klare Verhältnisse zu schaffen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Bedeutung der Angelegenheit, dem Umfang und der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit. Dabei werden die Gebühren entweder als Wertgebühr oder als Zeitgebühr erhoben. In den meisten Fällen orientieren wir uns bei der Festlegung angemessener Gebühren an der Mittelgebühr.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuerberatervergütungsverordnung nur die Steuerberatung im engeren Sinne betrifft. Dazu gehören die Beratung und Vertretung in Steuersachen, die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten.
Für andere Tätigkeiten des Steuerberaters und der Steuerberaterin, die mit seinem/ihrem Beruf vereinbar sind, gelten andere Gebührenvorschriften, zum Beispiel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG).
Als Steuerberatung können wir auch abweichende Vergütungen mit unseren Auftraggebern vereinbaren. In außergerichtlichen Verfahren ist eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren zulässig, solange sie im angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko steht. Eine solche Vereinbarung muss gemäß § 4 StBVV schriftlich erfolgen.
Arten von Gebühren
Die Steuerberatervergütungsverordnung sieht hauptsächlich die "Wertgebühr" vor, die sich am Wert der erbrachten Tätigkeit orientiert. Für bestimmte Tatbestände gibt es jedoch auch die Möglichkeit, die "Zeitgebühr" anzuwenden. Zusätzlich gibt es die "Beitrags
Steuerberaterkammer München
Wenn Sie sich noch tiefergehend informieren wollen finden Sie weiteres auf der Webseite der Steuerberaterkammer München